Ostwestfalen-Lippe

ver.di-Jobcenter-OWL

ver.di-Jobcenter-OWL

  • Treffen vom 12.07.2017

    Anwesend waren VertreterInnen aus den Jobcentren: Bielefeld, Herford und Lippe sowie von ver.di Siegfried Wöhler

    In gut 90 Minuten gab es den Austausch zu nachfolgende Themen

    Geplante Änderungen in der U 25-Betreuung
    Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass bestehende und lang aufgebaute Betreuungsstrukturen „aus einer Hand“ bei der Rückführung dieser Aufgaben zur Agentur für Arbeit (BA) sich eher negativ auf die Kunden auswirken werden. Die rechtliche Trennung werde die Zielsetzung verfehlen, denn durch die unterschiedlichen Rechtskreise funktionieren die Instrumente der Begleitung und ggf. auch der Sanktionierung nicht.

    Es wird erwartet, dass an den sich bewährten Strukturen in der U 25-Betreuung festzuhalten wird und diese auch zukünftig mit notwendigen finanziellen Bundesmitteln ausgestattet werden.

    Maßnahmen der Gewaltprävention in den Jobcentren
    Mehrheitlich wurde berichtet, dass dieses Thema ernst genommen wird entsprechende Instrumente der Prävention und nachsorgenden Begleitung eingeleitet wurden.

    • Jobcenter Lippe: es besteht eine Dienstvereinbarung zur Gewalt- und Gefahrenprävention in Anlehnung an das „Aachener Modell“
    • Jobcenter Bielefeld: es besteht ein Sicherheitsmodell, welches u.a. präventiv begleitende Instrumente beinhaltet
    • Jobcenter Herford: es wird an ein Sicherheitskonzept gearbeitet.  Problematisch werden die kleineren Außendienststellen gesehen, da diese kaum bauliche Veränderungen zulassen und somit einen räumlichen Präventivansatz erschweren (Fluchtmöglichkeiten, Sicherheits-/ Wartezonen, etc.).

    Es wurde grundsätzlich die Meinung geteilt, dass das Thema Gefahr und Gewalt in den Dienststellen ernst genommen wird und an Lösungen gearbeitet wird, Beschäftigte zu schützen und ggf. auch mit geeigneten Mitteln Nachsorge (psycholog. Begleitung) zu begleiten.

    Umsetzung der neuen EGO-VKA und einheitliches Bezahlungssystem
    Die Beratungsangebote von ver.di werden angenommen. Hierbei ist festzustellen, dass kaum fundierte Informationen der Herkunftseingruppierung nach dem alten Tarifrecht vorliegen und dass vergangene Berufsbiographien (BA – Vivento – Kommune) eine fundierte Nachhaltigkeit erschweren. Vielfach werden die ständigen Wechsel der Arbeitgeber in der Vergangenheit als vermeidliche „Ungerechtigkeiten“ bei Umgruppierungen angesehen, welche i.d.R. eine Stufenverjüngung beinhalteten.

    Zu dem Thema einheitliches Bezahlungssystem musste zur Kenntnis genommen werden, dass die VKA keine Veranlassung sieht, für Jobcentren ein eigenes Eingruppierungsrecht mit ver.di zu vereinbaren.

    In der weiteren Diskussion ist deutlich geworden, das die EGO-VKA sehr unterschiedlich angewandt und ausgelegt wird. Angeregt wurde, diesen Austausch fortzusetzen, um u.a. einen Überblick über die Eingruppierung von gleichgelagerten Aufgaben/ Tätigkeiten zu bekommen.

    Wie weiter?

    • Die Fortsetzung dieses Austausches wird ausdrücklich begrüßt.
    • Das nächste Treffen soll nach der Sommerpause stattfinden. Der Termin wird noch bekannt gegeben