
... wenn ich aufmucke, werde ich zur "Zielscheibe" ... behalte ich meine Arbeitseinsätze ... mit 10 Stunden kann ich "stempeln" gehen ... lohnt sich das ganze überhaupt ... ziehen die anderen mit oder stehe ich alleine da ... reicht die rechtliche Auseinandersetzung ... das ist so mühsam ... kommen wir politisch weiter ... haben wir genügend "Stehvermögen" ... warum schauen die anderen von den Rängen auf uns herab und machen nicht mit ... wann packen alle an unser "Päckchen" mit an ... ich schmeiss hin, bringt doch nichts ... durchhalten ...
... nach einigen Kilometern: ... oh wir haben doch schon einiges erreicht und "bewegt"!
Die notwendigen Unterlagen und Daten werden hier bald erscheinen
Ausgangssituation
Die Kreise sind zuständig für die Überwachung des gesamten Fleischgewinnungsprozesses und gewährleisten so den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Durch die Arbeit der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten wird sichergestellt, dass ausschließlich Fleisch gesunder Tiere unter hygienisch einwandfreien und tierschutzrelevanten Bedingungen zum Verbraucher gelangt. Die Kontrolltätigkeit der Beschäftigten bedeuten Sicherheit für die Verbraucher.
tarifliche Fragestellungen
Aktuell finden wir Arbeitsbedingungen vor, die sich historisch überholt haben. Der anzuwendende Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) in seinem Ursprungsgedanken aus dem Jahr 1969 ist in seiner Historie für den „Nebenerwerb“ vereinbart worden. Heute finden wir überwiegend Vollbeschäftigung bzw. eine Vollerwerbstätigkeit für diese Berufsgruppe vor.
Der TV Fleischuntersuchung legt eine Mindeststundenzahl von 10 Wochenstunden fest. Darüber hinausliegende Wochenarbeitsstunden basieren auf Zuteilung je nach Schlachtaufkommen. Beschäftigte haben demnach keinen Rechtsanspruch auf Vollbeschäftigung und folglich auf planbares Einkommen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Stilllegung des Schlachtbetriebes durch (CORONA oder vergleichbarer Stilllegungen durch Seuchen) die Beschäftigten nur Anspruch auf 6 Tage Entgeltfortzahlung gemäß dem TV-Fleisch haben. Beruhigend ist an dieser Stelle, dass der Geltungsbereich des TV COVID auch diese Beschäftigten bis zum 31.12.2020 erfasst.
Die Gegenüberstellung aller Regelungen des TV-Fleischuntersuchung zum TVöD hat ergeben, dass eine Vielzahl von weiteren Reglungen unterschiedlich sind. Zusammenfassend ist das Einkommen für die Beschäftigten und damit einhergehend der finanzielle Betrag der Personalkosten gleich.
Fazit
1. Verlagerung des betrieblichen Risikos Das unternehmerische/ betriebliche Risiko geht zu Lasten der Beschäftigten, da der TV-Fleisch nur die Lohnfortzahlung für 6 Werktage vorsieht.
2. Planbarer Personaleinsatz kollidiert mit dem Tarifrecht (TV-Fleisch) Da die Schlachtmengen angezeigt und genehmigt werden müssen, ist es unverständlich, dass immer noch Abrufarbeitsbedingungen vorliegen, die mit den Kontroll- und Überwachungsaufgaben kollidieren.
3. Unabhängigkeit als Kontrollinstanz ist nicht gegeben Die Kreise als Aufsichtsbehörde erheben für die Überwachung/ Kontrolle der Hygiene-, Tierschutz- und Gesundheitsvorschriften nach EU-Recht Gebühren von den Fleischproduzenten. Und genau an dieser Stelle ist der Einfluss der mächtigen Fleischkonzerne auf die Kreise feststellbar und der Druck der Schlachtkonzerne geht 1:1 auf die Arbeitsbedingungen der amtlichen Fachassistenten durch die Regelungen des TV Fleisch über.
Hier unten haben eine Gegenüberstellung eingestellt (PPP Unterschied TV-Fleisch TVöD)
Im gesamten Prozess hat es zwischen den jeweiligen Terminen immer den Austausch (Treffen) mit den Kolleg*innen gegeben