• Menschen mit Behinderung

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Die Schwerbehindertenvertretungen in die Betrieben bringen

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwer behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

Die Schwerbehindertenvertretungen sind wie die Betriebs- und Personalräte betriebliche Interessenvertreter/innen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Integration von Menschen mit Behinderung im Betrieb oder in der Dienststelle.

Erfahrene Schwerbehindertenvertretungen sind Expertinnen und Experten in Sachen Integration, Prävention und Rehabilitation. Sie sind die direkten Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung. Hier erfahren sie Beratung und Unterstützung. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt deren Interessen auch gegenüber Vorgesetzten. Sie ist die erste Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung.

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sowie die Kandidatenfindung hat für ver.di einen hohen Stellenwert. Wer Fragen dazu hat oder Unterstützung wünscht, wendet sich an seinen Fachbereich im ver.di-Bezirk.

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